Handling von SFN-Zuschlägen und Rufbereitschaften
Als Grundlohn ist dabei maximal ein Betrag in Höhe von 50 Euro pro Stunde anzusetzen; bei Arbeitnehmern mit einem höheren Stundengrundlohn bemisst sich der steuerfreie
Aufgrund der immer neuen gesetzlichen Bestimmungen gehört das Personalwesen zu den arbeitsintensivsten und schwierigsten Feldern innerhalb von Unternehmen. Die Anforderung, gleichzeitig als Experte auf gesetzliche Notwendigkeiten hinzuweisen, aber auch als Dienstleister den Fachbereichen die bestmögliche Unterstützung in der Verwirklichung ihrer Ideen zu geben…. dieser Spagat verlangt uns häufig sehr viel ab. Als geschäftsführende Gesellschafterin der Sparte Personal eines Beratungshauses setze ich mich täglich mit diesen Themen auseinander.
Sinnvolle Beratung Ihrer Abteilungen ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen immer bewusst ist, welche Risiken eine neue Überlegung eventuell bergen könnte. Neue Gesetze erfordern permanente Weiterbildung und fundiertes Fachwissen. Häufig sind es Detailfragen, die Sie geklärt haben möchten. Hier finden Sie die aktuellsten Entwicklungen aus Steuer, Sozialversicherung und dem damit verbundenen Arbeitsrecht.
Und wenn Sie nicht fündig werden, dann fragen Sie mich einfach direkt, ich unterstütze Sie gerne: kontakt@personal-experts.com
Ich freue mich auf den Austausch.
Als Grundlohn ist dabei maximal ein Betrag in Höhe von 50 Euro pro Stunde anzusetzen; bei Arbeitnehmern mit einem höheren Stundengrundlohn bemisst sich der steuerfreie
Die richtige Zuordnung ist übrigens auch entscheidend für die korrekten Beitragssätze und Beitragsgruppen. Wird die Märzklausel übersehen und werden dadurch zu niedrige Beiträge berechnet und
In diesen Fällen sollen Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt werden und während der Weiterbildung das Qualifizierungsgeld von der Agentur für
Dies ist eine Folge des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes und wird in § 28a Abs. 3a Satz 1 SGB IV geregelt. Übrigens: Arbeitgeber können schon seit
Der ursprüngliche Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) scheiterte an der Freigabe durch den Bundesrat Ende
Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz) wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ein weiterer wichtiger