Elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeit soll erst ab Oktober 2021 Pflicht werden
November 11, 2020 | Kategorie: SozialversicherungsrechtDas Bundesgesundheitsministerium hat einer Verschiebung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zugestimmt. Vertragsärzte sind demnach erst dann gesetzlich verpflichtet, die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln, wenn… …mehr.