Passierschein, Quarantäne & Co.: Das gilt an deutschen Außengrenzen

An vielen deutschen Grenzen wurden Einreisekontrollen eingeführt, um die Infektionsgefahr durch das Coronavirus einzudämmen. Seit Mitte Mai 2020 sind an den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz wieder alle Übergänge nach Deutschland geöffnet – die Kontrollen werden aber auf deutscher Seite stichprobenartig bis zum 15. Juni dieses Jahres fortgesetzt. Zudem sollen die zweiwöchigen Quarantäne-Regelungen nach der Rückreise aufgehoben werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer empfahl den Bundesländern, die Pflicht zur Quarantäne lediglich dann anzuwenden, wenn in Nachbarstaaten die Infektionszahlen wieder steigen. Sie soll künftig nur noch für Menschen gelten, die aus Drittländern einreisen.

Berufspendler oder Mitarbeiter aus der Transportbranche, dem Gesundheitssektor sowie aus Berufen der öffentlichen Sicherheit dürfen die Grenzen weiterhin ungehindert passieren. Ist ein Aufenthalt beruflich zwingend notwendig und unaufschiebbar, kann ein entsprechendes Dokument des Arbeitgebers vorgelegt werden.
„Es reicht also grundsätzlich die Bescheinigung des Arbeitgebers aus, um bei einer Kontrolle das Vorliegen des Ausnahmefalls nachzuweisen“, erklärt das Bundesministerium des Innern (BMI. Als Passierschein dient eine Pendlerbescheinigung, die der Arbeitgeber ausstellt.

Übersicht: Welche Regel gilt an welcher Grenze?
Informationen zu den einzelnen Reisehinweisen und Grenzmaßnahmen liefert die EU-Kommission auf einer gesonderten Webseite. Welche Regelung bei der Reise in benachbarte Staaten gilt, listet außerdem der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) auf. Der Club informiert auch über die gelockerten Regelungen zum Sonntagsfahrverbot.

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