Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023

Zum 01.07.2023 erhöhen sich turnusgemäß die Pfändungsfreigrenzen. Die neuen unpfändbaren Beträge gestalten sich wie folgt:

 

■            Pfändungsfreibetrag: 1.402,28 Euro

■            Für die erste unterhaltsberechtigte Person: 527,76 Euro

■            Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: 294,02 Euro

 

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