Elektronische Lohnsteuerkarte
Auch wenn wir alle noch erhebliche Zweifel haben… ab 2013 soll es wahr werden und die elektronische Lohnsteuerkarte wird aktiviert.
Für den Arbeitnehmer vereinfacht sich damit vieles: der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber nur noch den Tag der Geburt und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Damit wird der Arbeitgeber berechtigt, die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers elektronisch abzurufen.
Bestand das Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2012, liegen dem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen zum Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits vor. Diese wurden im Regelfall auf der Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011/2012 ausgewiesen.
Ab dem 01.01.2013 kann die Lohnsteueranmeldung nur noch mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist hierfür die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend notwendig. Diese müsste eigentlich aus der Vergangenheit bereits bestehen.
Kurz zur Erläuterung: ElsterOnline ist das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung. Nach der dortigen Registrierung können Sie die Lohnsteuer-Anmeldung sowie die Lohnsteuerbescheinigungsdaten für Ihre Arbeitnehmer online ausfüllen und abgeben. Ein Ausdruck auf Papier oder die jährliche Installation von Software ist nicht mehr notwendig. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Registrierung etwa eine Woche benö-tigen werden, da Ihnen per Post ein Anschreiben mit Aktivierungs-Code zugesandt wird. Unter https://www.elster.de/arbeitg_home.php erhalten Sie bei Bedarf nähere Informationen und können sich eine Kurzanleitung zur Anmeldung herunterladen, da es in Abhängigkeit von den jeweiligen Datenschutzbestimmungen eines Unternehmens verschiedene Anmeldemöglichkeiten gibt.
Wenn Sie Ihre Abrechnungen über einen Dienstleister ausführen lassen, übernimmt dieser die Anmeldung für Sie. Zum Jahreswechsel können aus Kapazitätsgründen bei der Registrierung technische oder organisatorische Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Bitte registrieren Sie daher Ihr Unternehmen möglichst bald, um Engpässen aus dem Weg zu gehen und rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein.