Q&A Entsendung von Arbeitnehmern
Wann liegt eine Arbeitnehmerentsendung vor?Aufklappen
Grundsätzlich spricht man von einer Entsendung, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines inländischen Arbeitgebers im Ausland eine Beschäftigung für ihn ausübt.
Eine Entsendung ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Inland eigens für eine Arbeit im Ausland eingestellt wird.
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Welche Arten von Entsendungen gibt es?Aufklappen
Dienstreise: in D in der Regel bis zu 3 Monate
Short-Term Assignment: in der Regel 6-18 Monate, bestimmt durch Projektdauer bzw. Auftragsdauer.
Long-Term Assignment: grundsätzlich bis zu 5 Jahren
Transfer/Übertritt/Lokalisierung: die unbefristete Versetzung in das ausl. Unternehmen, entweder nach einem Entsendungszeitraum von i. d. R. 5 oder mehr Jahren oder als Lokalisierung von Beginn an.
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Muss die Beschäftigung im Ausland im Voraus zeitlich begrenzt sein?Aufklappen
Ja, die zeitliche Begrenzung kann sich aus der Eigenart der Beschäftigung (z. B. Abwicklung eines bestimmten Projektes) oder aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben.
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Wie wirkt sich die Entsendung auf den Vertrag aus?Aufklappen
Eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages ist erforderlich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht dann, wenn im Arbeitsvertrag die Entsendemöglichkeit bereits ausdrücklich vorgesehen ist oder bei sehr kurzen Entsendungen, die als Dienstreisetätigkeit betrachtet werden können.
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Welche Punkte muss man bei der Änderung im Arbeitsvertrag beachten?Aufklappen
Ab einer Entsendungsdauer von über einem Monat muss der Arbeitgeber neben den wesentlichen Vertragsbedingungen (z. B. Arbeitsort, Arbeitsentgelt, Kündigungsfristen) laut Nachweispflicht zusätzlich schriftlich weitere Punkte darlegen und diese Bedingungen müssen dem Arbeitnehmer vor dessen Abreise ausgehändigt werden.
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Ist der Betriebsrat zu beteiligen?Aufklappen
Die Zustimmung des Betriebsrates ist erforderlich, wenn die Entsendung länger als einen Monat andauert. In diesen Fällen liegt nämlich eine Versetzung vor (§ 99, 95 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz).
Eine unter diesem Zeitraum liegende Entsendung erfordert die Zustimmung des Betriebsrates nur dann, wenn eine erhebliche Änderung der Arbeitsumstände vorliegt.
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Wie wird die Entsendung beendet?Aufklappen
Hier kommen folgende Beendigungsgründe in Betracht:
Ablauf des vorgesehenen Zeitraums
Abschluss des vorgesehenen Projektes
Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rückrufrechts
Kündigung (anwendbare Kündigungsvorschriften bestimmen sich nach dem anwendbaren Recht)
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Kann eine Entsendung vorzeitig beendet werden?Aufklappen
Ja, hier sind jedoch einige Punkte zu beachten u. a. ist zu klären, wer finanzielle Nachteile des Arbeitnehmers zu tragen hat bzw. inwieweit der Arbeitgeber übernommene Kosten zurückfordern kann.
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Welches Recht ist anwendbar?Aufklappen
In der Regel bleibt das deutsche Recht anwendbar, wenn es sich nur um eine vorübergehende Entsendung handelt. Dennoch sind ausländische Vorschriften zu beachten.
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Wie sieht es mit der sozialen Absicherung aus?Aufklappen
Hier sind zunächst vier verschiedene Kategorien zu differenzieren:
Ausstrahlung
Pflichtversicherung auf Antrag
Entsendung innerhalb der EU
Sozialversicherungsabkommen
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Steuerfragen beim AuslandseinsatzAufklappen
Folgende Fragen stellen sich zunächst aus steuerlicher Sicht:
Ist der Arbeitslohn weiterhin im Inland steuerpflichtig?
Wenn der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist, wie wird die im Ausland erhobene Steuer bei der deutschen Einkommenssteuer berücksichtigt?
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Ist der Arbeitslohn weiterhin im Inland steuerpflichtig?Aufklappen
Dies ist abhängig davon, ob der Arbeitnehmer weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland beibehält und wie lange er jeweils im Ausland verbleibt.
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