Finale Meldung: "verbesserte" Kurzarbeit rückwirkend ab 01.03.2020
Die neuen gesetzlichen Regelungen der Kurzarbeit können rückwirkend ab 01. März 2020 beantragt werden. Vom Bezug von Kurzarbeitergeld sind ausgeschlossen: ▀ geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (400-€-Jobs)